Kosten
Die Kosten werden grösstenteils von Ihrer Krankenkasse übernommen und sind Franchisen unabhängig.
Die Restkosten werden von der Wohngemeinde und dem Patienten übernommen.
Der Patientenanteil ( welcher sich vom Pikettgeld einer Hebamme von 120.- pauschal unterscheidet) beträgt:
- im Kt. Aargau max. 15.35/ Besuch
- im Kt. Solothurn und Kt. Luzern max. 15.36/ Besuch
- im Kt. Bern muss kein Selbstbehalt entrichtet werden.
Wenn wir die Betreuung abschliessen, werde ich Ihnen diese in Rechnung stellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde, ev werden die Kosten übernommen.
Allfällige Kosten für Milchpumpen/Stillhilfsmittel werden zu einem Teil oder vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen. Mit einem Rezept Ihres Gynäkologen sollte das kein Problem darstellen.